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Aus für die Leadership Academy? Regierung gefährdet dringend erforderliche weitere Professionalisierung der Führungskräfte im Bildungsbereich

Schule braucht Leadership Foto:spagra
Schule braucht Leadership Foto:spagra

Der Redaktion der ÖLI-Homepage wurde heute bekannt, dass ein weiterer unverantwortlicher Anschlag auf bisher erfolgreiche Institutionen und Projekte im Bildungsbereich zu befürchten ist. Aktuell betrifft es die Leadership Academy (LEA), ein österreichweites institutionenübergreifendes Qualifizierungsprojekt für Führungspersonen im Bildungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung.
Die Leadership Academy bildet seit über zehn Jahren Führungspersonen im Bildungsbereich (schulische Leitung, Schulaufsicht, Bildungsverwaltung, Lehrer/innenbildung) aus bietet eine einzigartige Unterstützung der Leitungspersonen durch eine professionelle Community.
Bereits 3000 Führungskräfte aus allen Schultypen, Pädagogischen Hochschulen, Ministerium und Bildungspolitik haben die LEA absolviert.

Für die türkisblaue Regierung sind gut ausgebildete und untereinander vernetzte Führungskräfte scheinbar unwichtig

Die Bildungsreform 2017 und die damit verbundene verstärkte Schulautonomie stellt an die Schulleiter/innen hohe Anforderungen. Deshalb ist zukünftig noch mehr und noch stärkere Führungskompetenz an Schulen erforderlich ist. Die Leadership Academy bietet nach dem Schulmanagementkurs die dringend erforderliche weitere Professionalisierung der Führungskräfte im Bildungsbereich.
Aber für die Regierung haben gut ausgebildete und untereinander vernetzte Führungskräfte scheinbar keinen so hohen Stellenwert, dass sie die Ausgaben für deren Ausbildung rechtfertigen. So schaut es zumindest derzeit aus, wenn nicht doch noch bis zum relevante Budgetausschuss im Parlament am 12.April ein Umdenken im Bildungsministerium stattfindet. Denn jetzt sollte die 15. LEA-Generation ausgeschrieben werden, für die bereits über 70 Interessierte sich gemeldet haben. Aber „offensichtlich kennt niemand in der neuen Bundesregierung die LEA und deren Wert für das österreichische Bildungswesen. Daher ist der Akt für die Ausschreibung nicht unterschrieben“, wundern sich die wissenschaftlichen Leiter der LEA, Prof. Dr. Wilfried Schley und Prof. Dr. Michael Schratz.

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Kommentare: 3
  • #1

    Gary Fuchsbauer (Montag, 09 April 2018 10:42)

    Kann es nicht sein, dass das Ende der LEA wegen des im Bildungsreformgesetz vorgesehenen Hochschullehrgangs "Schulen professionell führen", als Nachfolge von Schulmanagmentkurs und Leadership Academy, logisch ist?

    LG Gary

    In BDG § 207e Abs. 2 und LDG § 26 Abs. 6 lautet ab 1.1.2023 jeweils die Z 2:
    "2. eine mindestens fünfjährige erfolgreiche Lehrpraxis an einer Schule oder mehreren Schulen, deren Schulart im Schulorganisationsgesetz SchOG, BGBL Nr. 242/1962, im Bundessportakademiengesetz, BGBL Nr. 140/1974, oder im Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetz, BGBL Nr. 175/1966, geregelt ist, oder einer vergleichbaren Schule in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, der Türkischen Republik oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft aufweisen sowie den ersten Teil (20 ECTS) des Hochschullehrganges "Schulen professionell führen" oder eine inhaltlich gleichwertige Ausbildung erfolgreich absolviert haben,"

    BDG § 207h Abs. 2 lautet ab 1.1.2019:
    "(2) Die Inhaberin oder der Inhaber der Leitungsfunktion ist verpflichtet, binnen vier Jahren und sechs Monaten den Hochschullehrgang "Schulen professionell führen" im Gesamtumfang von 60 ECTS erfolgreich zu absolvieren. Auf diesen Hochschullehrgang können Ausbildungen oder Lehrgänge angerechnet werden, soweit sie gleichwertig sind und dies im Hinblick auf die Ziele des Hochschullehrganges "Schulen professionell führen" zweckmäßig ist; auch die gänzliche Anrechnung ist zulässig. Der für die erfolgreiche Ablegung des Hochschullehrganges vorgesehene Zeitraum von vier Jahren und sechs Monaten verkürzt sich im Umfang der Einrechnung gemäß Abs. 1 zweiter Satz. Soweit zur Professionalisierung der Schulleitung (Schulcluster-Leitung) die erfolgreiche Absolvierung eines Hochschullehrganges vorgesehen ist, ersetzt die fünfjährige erfolgreiche Ausübung der Funktion Schulleitung 30 ECTS des Hochschullehrganges."

    In VBG § 44 und im Landesvertragslehrpersonengesetz § 14 wird ab 1.1.2019 im Abs. 2 das Wort "sechsjährige" durch das Wort "fünfjährige" [Anm.: Unterrichtspraxis] und die Wendung "des Hochschullehrganges Schulmanagement: Professionell führen - Nachhaltig entwickeln im Umfang von
    90 ECTS" durch die Wendung "des ersten Teiles (20 ECTS) des Hochschullehrganges "Schulen professionell fuhren" oder einer inhaltlich gleichwertigen Ausbildung" ersetzt." [Anm.: Als Voraussetzung fuer die Bewerbung zur Schulleitung bzw. Bestellung auf Dauer]

    Im VBG § 44 und im Landesvertragslehrpersonengesetz § 15 werden im Abs. 3 nach dem ersten Satz ab 1.1.2019 folgende Bestimmungen eingefügt:
    "Die Vertragslehrperson in der Funktion Schulleitung ist verpflichtet, binnen vier Jahren und sechs Monaten den Hochschullehrgang "Schulen professionell fuhren" im Gesamtumfang von 60 ECTS erfolgreich zu absolvieren. Auf diesen Hochschullehrgang können Ausbildungen oder Lehrgänge angerechnet werden, soweit sie gleichwertig sind und dies im Hinblick auf die Ziele des Hochschullehrganges "Schulen professionell fuhren" zweckmäßig ist; auch die gänzliche Anrechnung ist zulässig."

    LDG § 26b Abs. 2 lautet ab 1.1.2019:
    "(2) Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist verpflichtet, binnen vier Jahren und sechs Monaten den Hochschullehrgang "Schulen professionell führen" im Gesamtumfang von 60 ECTS erfolgreich zu absolvieren. Auf diesen können Ausbildungen oder Lehrgänge angerechnet werden, soweit sie gleichwertig sind und dies im Hinblick auf die Ziele des Hochschullehrganges "Schulen professionell führen" zweckmäßig ist. Auch die gänzliche Anrechnung ist zulässig. Der für die erfolgreiche Ablegung des Hochschullehrganges vorgesehene Zeitraum von vier Jahren und sechs Monaten verkürzt sich im Umfang der Einrechnung gemäß Abs. I zweiter Satz."

    LDG § 26d Abs. 2 lautet ab 1.9.2018:
    "(2) Für die Auswahl für die Funktion Schulcluster-Leitung kommen nur Bewerberinnen und Bewerber in Betracht, die entweder am Schulmanagementkurs Berufsbegleitender Weiterbildungslehrgang erfolgreich teilgenommen haben oder den Hochschullehrgang "Schulen professionell fuhren" erfolgreich absolviert haben." Dasselbe steht dann auch im Landesvertragslehrpersonengesetz § 14a, BDG § 207o und VBG 43b, jeweils Abs. 3.

  • #2

    Redaktion oeliug.at (Montag, 09 April 2018 10:49)

    Argumentation Prof. Schratz:
    "Derzeit gibt es keine Alternativen für die Zielgruppe der LEA, denn z.B. die neue Qualifizierung von Schulleiterinnen und Schulleitern mit 60 ECTS Punkten ist für 2023 zu erwarten. Damit entsteht ausgerechnet zur Einführung des Autonomiepakets ein Vakuum in der Professionalisierung von Führungskräften. Die einzigartige Unterstützung der Leitungspersonen durch eine professionelle Community fällt weg."

    Für die Redaktion ist die gut funktionierende "Unterstützung der Leitungspersonen durch eine professionelle Community" ein wichtiges Argument für die Weiterführung der LEA auch nach 2023. Es ist ein "starkes Netzwerk", das von der neuen Regierung offensichtlich nicht wirklich gewollt ist und aus deren Sicht der Wunsch nach sofortiger Abschaffung verständlich erscheint, zumal sie auch eine willkommene Einsparung ist, die gut mit dem im Bildungsreformgesetz vorgesehenen Hochschullehrgangs "Schulen professionell führen" argumentiert werden kann - wenn man den Zeitfaktor vernachlässigt.....

  • #3

    Michael Maurer (Montag, 09 April 2018 17:32)

    Wir sollten dieser Leadership-Academy wirklich keine Träne nachweinen - wenn auch wahrscheinlich nichts Besseres nachkommt.
    Die gezielte Heranbildung einer verfestigten Führungselite ist eigentlich etwas, was mit unserem Verständnis von (Schul-)Demokratie unvereinbar sein sollte.

    Grüße
    Michi Maurer, Linz