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Neujahrsgruß aus dem BMbWF: Regeln, Tests, Beschränkungen

Bild:spagra
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Eine Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen an den Schulen ab 2019

auf orf.at „2019 bringt Neues an Schulen und Unis“.

 

Ein kurzer Überblick und eine Richtigstellung zum orf-Bericht.

 

  • Testlauf zur geplanten Neuerung bei der Schuleinschreibung mit einheitlichen Kriterien (Feinmotorik, zahlenbezogenes Vorwissen, Aufmerksamkeit und Konzentrationsfähigkeit) für die Schulreifeeinstufung.
  • Ab Schuljahr 2019/20 werden wieder Klassenwiederholung und verpflichtend Ziffernnoten für Volksschüler_innen bereits ab dem zweiten Semester der zweiten Klasse eingeführt.
  • Aus NMS werden MS mit Leistungsgruppen in Deutsch, Mathematik und Englisch (schulautonom) und ab der zweiten Klasse mit Standard- und Standard-AHS-Niveau samt überlappender fünfteiliger Benotungsskalen (ab SJ 2020/21 verpflichtend).
  • Zentralmatura: Laut Bildungsminister Heinz Faßmann soll es für das Fach Mathematik „Nachbesserungen“ geben.
  • Ab SJ 2019/20 soll es (endlich) Lehrpläne für die Deutschförderklassen geben. Laut Bildungsminister Heinz Faßmann soll es im Frühjahr standardisierten Test für die Zuteilung in die Deutschförderklassen geben.
  • Ab dem SJ 2019/20 kommen alle Neueinsteiger_innen in den Lehrberuf verpflichtend in das neue Lehrerdienstrecht. Statt dem Unterrichtspraktikum müssen im neuen Dienstrecht die Junglehrer_innen eine einjährige Induktionsphase absolvieren. Und das bei voller Lehrverpflichtung – also nicht bei „geringerer Lehrverpflichtung“, wie im ORF-Bericht fälschlicherweise behauptet.
  • Mit 1. Jänner 2019 ersetzen die Bildungsdirektionen die bisherigen Landesschulräte/den Stadtschulrat bzw. Schulabteilungen der Länder.
  • Tests, Tests und nochmals Tests. TIMSS, PISA, TALIS, PIRL und wie sie alle heißen mögen. „Tests für die Schulen selbst“, nennt das der ORF.
  • Ab dem Studienjahr 2019/20 dürfen die Unis österreichweit auch die Anfängerstudienplätze in Rechtswissenschaft (auf insgesamt 4.300), Fremdsprachen (3.020) und Erziehungswissenschaft (1.460) begrenzen. Neue Schranken gibt es auch in nur lokal überlaufenen Studienrichtungen.
  • Ebenfalls ab Herbst 2019/20 können die UNIs vor der erstmaligen Inskription zu einem Studium Onlineassessments oder Motivationsschreiben von den Neostudent_inne verlangen. Diese sogenannten „Eignungsfeedbacks“ haben aber keine Auswirkungen auf die Aufnahme.
  • Interessant ist neue Dreisäulenfinanzierung - : Lehre, Forschung und Infrastruktur/strategische Entwicklung - für Unis ab 2019.
    Kernelement des neuen Modells ist die Finanzierung der Lehre. Die Unis erhalten den Großteil der Mittel dafür über die Zahl der an ihnen jeweils prüfungsaktiv betriebenen Studien. „Prüfungsaktiv“ bedeutet dabei, dass im Studienjahr Prüfungen im Ausmaß von mindestens acht Semesterwochenstunden oder 16 ECTS abgelegt wurden. Zum Vergleich: Die Studienpläne sind so konzipiert, dass mit 60 absolvierten ECTS pro Studienjahr das jeweilige Studium in Mindeststudienzeit abgeschlossen wird.

ms

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