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Ungenügender Covid-Schutz für Lehrende! Klagen und Anzeigen in Vorbereitung!

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Offener Brief an den Bildungsminister, die  Landeshauptleute und sonstige Bildungsverantwortliche!

24.10.2020

 

Betrifft: Wo bleibt der „Schutz von Lehrpersonen“ vor einer CoV-Infektion?

(Download des Offenen Briefes. Bitte klicken!)

 

Als unabhängige Lehrer*innenvertretung begrüßen wir die Beschleunigung der CoV-Tests für Schulkinder und Lehrpersonen. Testergebnisse innerhalb von 48 Stunden und die Vereinheitlichung der Quarantäneregelungen durch das Standortprinzip sind dringend notwendig.

 

Wir erwarten aber, dass bei einem Verdachtsfall in der Schule oder bei einem positiven CoV-Testergebnis eines Schulkindes der gesamte Klassenverband in Quarantäne geschickt wird (unabhängig vom Alter und Schultyp). Nur so kann ein beginnendes Infektionsgeschehen in den Schulen unterbunden werden, schließlich geht auch das Robert-Koch-Institut davon aus, dass Schulen immer häufiger Infektionsherde sein werden.

 

Bei Vorliegen eines negatives CoV-Testergebnisses beim Verdachtsfall, kann in den Präsenzunterricht gewechselt werden. Bei einem positiven CoV-Testergebnis sollen alle Schulkinder getestet werden. Erst nach Quarantäneende soll wieder Präsenzunterricht stattfinden, die positiv Getesteten verbleiben in Quarantäne, bis sie nicht mehr infektiös sind.

 

Einerseits soll so verhindert werden, dass Schulkinder sich untereinander infizieren und sich so kleine Familiencluster bilden können, anderseits muss auch der Lehrkörper geschützt werden, weil dieser in Österreich im OECD-Vergleich relativ alt ist. So sind 40 Prozent aller Lehrpersonen über 50 Jahre alt und haben ein deutlich höheres Risiko für einen schweren Covid-19 Krankheitsverlauf.

 

Die Unabhängige Lehrer*innenvertretung erwartet vom Bildungsminister, genauso wie von den Bildungsverantwortlichen in den Bundesländern, das Bedienstetenschutzgesetz ernst zu nehmen, vgl. § 3 (1) B-BSG.

 

Lehrpersonen haben genauso ein Recht darauf „gesund zu bleiben“, wie die Schulkinder und ihre Eltern.

 

Wir bereiten uns als Berufsvereinigung darauf vor, Anzeigen nach den §§ 6, 88 und 178 StGB und dem Amtshaftungsgesetz gegen die Bildungsverantwortlichen einzubringen, weil grobe Fahrlässigkeit in den Aussagen der Bildungsverantwortlichen zu erkennen ist, wenn diese in ORF-Stellungnahmen von sich geben, dass „sich meist nicht die Schulkinder“, sondern eh nur die Lehrkräfte in den Schulen infizieren und deshalb die Schulen bis zuletzt offen bleiben.

 

Bei derart hohen Infektionszahlen, wie wir sie derzeit haben, reichen die für einen „goldenen“ Herbst erdachten Präventionskonzepte nicht mehr aus, um die Lehrkräfte in ausreichendem Maße zu schützen. Unsere Gefährdungsbeurteilung basiert dabei auf der wissenschaftlichen Einschätzung des Robert-Koch-Instituts, die unter dem Punkt „Kinder und Jugendliche“ des Steckbriefs zum Neuartigen Coronavirus allgemein zugänglich ist

und auf Rückmeldung aus allen Schultypen.

 

Für die ÖLI-UG

Barbara Gessmann-Wetzinger, ÖLI-Vorsitzende, APS, Tirol

 

Hannes Grünbichler, BMHS, Steiermark

 

Ursula Göltl, AHS, Wien

 

Josef Gary Fuchsbauer, OÖ, Mitglied im GÖD-Vorstand

 

Rückfragen: josefgary.fuchsbauer@my.goed.at, 0680 2124358

 

Am 27.10. haben viele Medien die APA-Meldung über die Aussendung übernommen: https://science.apa.at/rubrik/bildung/Lehrer_fordern_Ausweitung_von_Corona-Schutzmassnahmen/SCI_20201027_SCI857188950 und darin auch der Link auf https://mein.aufstehn.at/petitions/gesunde-lehrerinnen-in-gesunden-schulen

 

Anmerkung zu den nachstehenden Kommentaren: Der ursprünglich als #1 eingetragene (auf den #1 und #3 Bezug nehmen) musste gelöscht werden.


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Kommentare: 17
  • #1

    Josef Gary Fuchsbauer (Donnerstag, 29 Oktober 2020 14:16)

    Ich bin entsetzt über die geschilderten Umstände und Vorgangsweisen, die ja auch nicht den eh schon laxen Vorschriften entsprechen. Bitte wende dich auch direkt an unsere ZA-Mandatarin Gaby Bogdan (bogdan@oeli-ug.at) von der Wiener APS-Landespersonalvertretung.
    Alles Gute, vor allem gute Besserung!
    LG Gary

  • #2

    Lea (Donnerstag, 29 Oktober 2020 15:09)

    Danke, danke, danke für euren Beitrag!
    Es ist einfach unglaublich, was gerade in den Schulen abläuft.
    Mich schockiert so sehr, dass Schüler/innen einfach nicht getestet werden. In meiner Schule gibt es 8 bestätigte Fälle unter den SuS. Aber die Nebensitzenden werden einfach nicht getestet. Nachdem ein Schüler positiv war und auch 2 Nebensitzende Symptome hatten, wurde trotzdem nicht gehandelt, sondern die 2 blieben einfach ungetestet auch zuhause. Ich habe den Eindruck, hier wird bewusst nicht getestet, um den Druck der Eltern und Lehrer/innen klein zu halten.

    Wieters können die Abstabdsregeln nicht eingehalten werden. Eine Klasse agiert tatsächlich in der Regel wie eine Haushaltsgemeinschaft, in Oberstufen meist der ganze Jahrgang, weil modulartig unterrichtet wird. Ich frage mich wirklich, warum hier dann nicht die ganze Klasse daheim bleibt oder zumindest schnell genug getestet wird, um die Infektionskette zu bremsen.

    Auch unglaublich finde ich, wie von schwangeren Kolleginnen verlangt wird, trotzdem weiter zu unterrichten, während in Deutschland für diese in den meisten Bundesländern ein Berufsverbot gilt.

    Ich würde euch wirklich, wirklich bitten, in diese Richtung zu intervenieren. Ich fühle mich in der Schule nicht sicher.

  • #3

    JR (Freitag, 30 Oktober 2020 08:41)

    Zu #Mandy
    Schreckliche Zustände.
    Ich kenne GsD auch Schulleitung en, die die Sache sehr ernst nehmen und gerne mehr machen würden, die aber nicht können.
    MNS im Unterricht ist seitens BM Faßmann nicht gewünscht, deshalb kann das in den Schulen auch nicht autonom umgesetzt werden, deshalb konnte unser Leiter uns Lehrkräfte nur Bitten, den MNS zu unserem eigenen Schutz auch während des Unterrichts und während kleinerer Teamsitzungen (Konferenzen sind nur noch online), im Lehrerzimmer (es sind mehrere kleine) zu unserem eigenen Schutz zu tragen.

    Es ist eine Farce, was seitens des Ministeriums vorgeschrieben wird und nochmehr ist es eine, wenn sich Leitungen nicht einmal daran halten.
    ��

  • #4

    Ano Nym (Freitag, 30 Oktober 2020 15:12)

    Hallo,

    ich bin auch Lehrer und unterstütze das Vorhaben, Amtshaftungsklagen einzubringen, voll und ganz.

    Man sollte dringend aufhören, uns für dumm zu verkaufen: Auf der einen Seite ist die Gruppe der 15-24-Jährigen im Moment die Gruppe mit den meisten Infektionen, der Lockdown naht, denn das Virus sei gefährlich. Gleichzeitig soll es kein Problem sein, 15-21-Jährige in den Oberstufen weiterhin auf engstem Raum, ohne Abstand, ohne Masken und ohne gute Lüftungsmöglichkeiten zusammenkommen zu lassen, denn hier sei das Virus ungefährlich.

    Man setzt damit seine Angestellten grob fahrlässig einer Erkrankung aus, verstärkt dadurch, dass es durch die Aussage, dass Schulen eh ungefährlich seien, noch schwieriger werden wird, die Schüler von der Dringlichkeit der Hygienemaßnahmen zu überzeugen.

    Ich habe eine Bitte an Sie: Könnten Sie ihr Vorhaben dezidiert an die Medien weiterleiten? Vielleicht erreicht man ja durch öffentlich-medialen Druck etwas, mit Vernunft ist Minister Faßmann ja offensichtlich nicht beizukommen.

    Mit freundlichen Grüßen

  • #5

    Kurt (Freitag, 30 Oktober 2020 15:30)

    Danke!!!

    Die schwarzen und roten Gewerkschafter sind ja abgetaucht

  • #6

    Sabine (Freitag, 30 Oktober 2020 15:34)

    Eigentlich sollten wir streiken. Nur so werden wir Ernst genommen. Keine Lehrer - kein Unterricht. Bei uns auch Lehrer positiv. Interessiert die Schulleitung nicht besonders. Info gibt's auch nicht. Ohne Worte

  • #7

    Alina (Samstag, 31 Oktober 2020 00:42)

    Bitte Streik der Lehreinnen und Lehrer organisieren!

  • #8

    Nicole (Samstag, 31 Oktober 2020 07:49)

    Ich bin keine Lehrerin, aber Mutter eines zwölfjährigen Sohnes!
    Ich habe leider auch den Eindruck, ( und bereits selbst erlebt!) dass Schüler absichtlich kaum getestet werden, um weiterhin die Geschichten von dem "sicheren Ort Schule" erzählen zu können!
    Es ist mir keine weitere Berufsgruppe bekannt, die unter den momentanen Infektionsbedingungen praktisch ungeschützt arbeiten muss und ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, dass hier immer noch alles schöngeredet wird!
    Auch als Mutter finde ich es grob fahrlässig, dass ich mein Kind ( und somit auch meine restliche Familie und mich) täglich dem Risiko einer Infektion aussetzen muss, denn es als einziges nicht in die Schule zu schicken, ist ja auch keine Option! Es ärgert mich auch, dass versucht wird, auch uns Eltern für dumm zu verkaufen und uns einzureden, dass in der Schule kaum Ansteckungen stattfinden nur um zu vertuschen, dass die Wirtschaft halt nun doch wichtiger ist, als die Gesundheit! Die ursprünglichen "Ampelankündigungen"waren ja auch komplett andere! Warum gibt es jetzt plötzlich eine eigene Schulampel, die gelb bleibt, egal was kommt? Es ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar, warum die wichtigsten Gebote zur Infektionsvermermeidung ausgerechnet in Schulen nicht gelten sollen! Und die wenigen Regeln, die es gibt, sind so schwammig formuliert, dass sie ausgelegt werden können, wie sie wollen! ( die Klasse meines Sohnes wird beispielsweise sehrwohl mit anderen Klassen vermischt, geturnt wird wetterbedingt natürlich in der Halle und die Sache mit dem Lüften......)
    Was ich allgemein sagen will: es gibt durchaus auch Eltern, die dringend FÜR ( endlich wirklich sinnvolle!) Maßnahmen sind und die die Schule sicher nicht um jeden Preis offen halten möchten!
    Alles Gute an alle Lehrer und : Wehrt euch endlich!

  • #9

    Sonja (Samstag, 31 Oktober 2020 08:09)

    Ich bin schwanger, Lehrerin an einer MS und fühle mich durch die Nicht-Maßnahmen absolut nicht geschützt. FFP-Masken sind für Schwangere verboten. Was kann ich tun?

  • #10

    Gary (Samstag, 31 Oktober 2020 08:42)

    Es gibt seit September die neue Regelung mit Recht auf Homeoffice bei psychischer Belastung.
    Es ist daher anzuraten, wenn der Druck durch die Angst vor Erkrankung zu groß wird, eine Fachaerztin oder einen Fach- (in diesem Fall: Frauen-)arzt aufzusuchen und sich ein entsprechendes Attest zu holen und dieses der Direktion zukommen zu lassen und auf Fernunterricht umstellen.
    Im Erlass Lehrpersonaleinsatz 2020/21 steht Seite 1:
    Lehrpersonen, die zur COVID-19-Risikogruppe zählen sowie Lehrpersonen, die in einem gemeinsamen Haushalt mit einer Person der COVID-19 Risikogruppe leben und das Attest vorlegen, sowie Lehrpersonen, die ein fachärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass die [steigenden] COVID-19-Infektionszahlen eine besondere psychische Belastung darstellen, vorlegen, sind vom Präsenzunterricht befreit. (Lehrpersonen, die vom Präsenzunterricht befreit sind).

  • #11

    Hannes Grünbichler (Samstag, 31 Oktober 2020 09:52)

    In Ergänzung zu Gary:
    Sind Lehrerinnen schwanger und trotzdem im Präsenzunterricht tätig, so trifft den Dienstgeber eine erhöhte Fürsorgepflicht nach dem MSchG. Gerade bei einer erhöhten Gefährdungslage muss der Dienstgeber den Schwangerenschutz ernst nehmen. Hier greifen die Regelungen des § 4 MSchG (https://www.jusline.at/gesetz/mschg/paragraf/4). Da COVID-19 eine Infektionserkrankung ist, muss der Dienstgeber seiner erhöhten Fürsorgepflicht nachkommen und darf schwangere Lehrerinnen nur einsetzen, wo sie keiner erhöhten Infektionsgefährdung ausgesetzt werden, z. B. in Klassenräumen, die einerseits gut belüftet sind und in denen anderseits die Abstandsregeln eingehalten werden können. Die schwangeren Lehrerinnen sollten auch ermächtigt werden, in ihrem Unterricht einen MNS anzuordnen, da sonst die Sorge um die Gesundheit des Kindes steigt. Den Schwangeren selbst darf keine medizinische Schutzmaske (z.B. FFP1) verordnet werden, weil dies eine Gefahr für das ungeborene Kind bedeuten würde.
    Ist die Inanspruchnahme nicht möglich , da Landeslehrerin und der Dienstgeber (Dir.) nimmt keine Rücksicht , kann empfehlen wird andernfalls auch sich krank zu melden.

  • #12

    Susanne (Samstag, 31 Oktober 2020 10:05)

    Die PH Salzburg wird mit sofortiger Wirkung alle Präsenz-Fortbildungen für LehrerInnen bis 31.12.2020 durch - wenn möglich -online abhalten. Wenn nicht, werden diese abgesagt. Das wurden in den letzten Wochen sowieso schon 50%. Schulen bleiben offen? Merkwürdige Logik. LG aus Salzburg

  • #13

    Christine (Sonntag, 01 November 2020 11:57)

    Ab welchem Zeitpunkt gilt die Befreiung vom Präsenzunterricht aus psychischen Gründen?
    Ich habe meiner Direktion das entsprechende Attest letzte Woche übermittelt, ich nehme an, sie wird das Attest an die zuständige Stelle weiterleiten. Muss ich dann auf eine Bewilligung warten, bis zur Erteilung in Krankenstand gehen? Gibt es Erfahrungen dazu? LG aus Wien Christine, 63

  • #14

    Gary (Sonntag, 01 November 2020 22:02)

    Keine Wartezeit. Keine Genehmigung durch Bildungsdirektion erforderlich (es ist lediglich an die BilDIr von der Schulleitung zu melden). Wenn das Attest uebermittelt wurde, gilt (in diesem Fall) ab Di., 3.11., Homeoffice.

  • #15

    Claudia (Dienstag, 03 November 2020 10:45)

    Gilt die oben genannte mögliche Befreiung vom Präsenzunterricht nun auch für Pflichtschullehrer (im aktualisierten Hygienehandbuch ist weiterhin nur von Lehrpersonen an Bundesschulen die Rede, was - mit Verlaub - eine unfassbare Diskriminierung der Pflichtschullehrer darstellt)? Falls ja, wie ist konkret vorzugehen, wenn man um Befreiung vom Präsenzunterricht ansuchen möchte, wenn man eine im gemeinsamen Haushalt lebende Person pflegen muss? Ist hier ein Attest des Hausarztes, der die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen bestätigt, ausreichend oder muss auch hier das Attest eines Facharztes eingeholt werden? Kann ein solcher Antrag auch seitens der Direktion abgelehnt werden?

  • #16

    Gary (Mittwoch, 04 November 2020 09:34)

    Die Landeslehrer*innen haben je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen. Meines Wissens gilt bei allen, dass sie ein Attest vorlegen koennen, wenn sie selbst Risikopatient*in sind und in den meisten Bundeslaendern auch, wenn sie mit Risikopatient*innen im gleichen Haushalt leben. In beiden Faellen reicht ein Attest des Hausarztes (nicht aelter als 1 Woche). Die Schulleitung darf dieses Attest nicht ignorieren. Lediglich bei einem Attest wegen psychischer Belastung muss dieses von einem Facharzt ausgestellt sein - aber diese Regelung gilt nur in weniger Bundeslaendern.

  • #17

    Ernst Gerhard (Mittwoch, 04 November 2020 18:56)

    Wie weit ist, bzw. ist die Klage (Par.178 et al) bereits eingereicht - bitte mehr an die Medien verbreiten.
    Ohne Druck wird das "alles" nicht besser und weiterhin nur verharmlost!