
Geschwafelt wird bei uns nicht, wir sagen nur das Notwendige:
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Infos über deine Rechte:
a.) Deine Rechte, wenn Kind in Quarantäne muss oder krank ist!
Du hast Anrecht auf Pflegeurlaub, Sonderurlaub et cetera
b.) Was soll passieren, wenn du dich als Lehrperson mit SARS-CoV-2 infizierst ⇒ Dienstverhinderung aber kein Krankenstand und Meldung an BVAEB bzw. AUVA!
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Infos für Neulehrer*innen (recht kompakt)
2 Seiten zum Download
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Online Angebote der ÖLI-UG
im Jahresüberblick
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