Das Sabbatical ist eine Art „Ansparungsmodell“. Ein/e Lehrer/in entscheidet sich zum Beispiel für das Modell mit „vierjährige Rahmenzeit“: Er/Sie unterrichtet in den vier Jahren Rahmenzeit drei
Jahre und nimmt sich ein Jahr frei. Dafür bekommt er alle vier Jahre (also auch im Freijahr) 75% der Monatsbezüge.
Er/Sie ist auch im Freijahr Kranken- und Pensionsversichert und bewahrt sich auch alle zeitabhängigen Rechte (Vorrückung usw.)
Weitere Rahmenzeiten:
Der Antrag hat die gewählte Rahmenzeit und den Beginn des Freistellungsjahres zu enthalten. Einige Landesschulräte stellen/verlangen für den Antrag zum Sabbatical spezielle Formulare. Als Beispiel ein Formular für die Landeslehrer/innen in Vorarlberg.
Die Freistellung ist prinzipiell immer ein ganzes Schuljahr vom 1. September bis zum 31. August. Eine Ausnahme besteht, wenn direkt nach dem „Freijahr“ die Pension angetreten wird. Wenn der Pensionsantritt nach dem 1. September und vor dem 31.Dezember erfolgt, kann die Freistellung über das Schuljahr hinaus bis zum Tag des Pensionsantrittes verlängert werden.